VERTRAGSBEDINGUNGEN YCF UG (haftungsbeschränkt) (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Seminare, Kurse und Fortbildungen, die von YCF UG (haftungsbeschränkt) veranstaltet werden. Für Seminare am Standort Köln Südstadt, für die diese AGB gelten, ist YCF UG (haftungsbeschränkt) ausschließlicher Vertragspartner.

Mit der Anmeldung für eine Mitgliedschaft zum Regular Training, einen Kurs, einen Workshop oder ein Seminar (nachfolgend generell als Training oder Kurs bezeichnet) stimmt der Vertragspartner (folgend Kursteilnehmer oder Teilnehmer genannt) folgenden Vertragsbedingungen von YCF vollumfänglich zu:

1. Geltungsbereich: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführungen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen durch YCF UG (haftungsbeschränkt) (in der Folge Veranstalter genannt), soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.

2. Vertragspartner: Vertragspartner und Veranstalter für die Seminare und Fortbildungen ist YCF UG (haftungsbeschränkt).

3. Vertragsschluss: Die Seminar- und Beratungsangebote von YCF UG sind freibleibend. Terminliche, personelle, inhaltliche, örtliche, technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

4. Seminarort: Die Seminare finden überwiegend in den Räumen der YCF, Kartäuserwall 61, 50678 Köln sowie ggfs. in wechselnden Trainingsräumen, die gesondert mitgeteilt werden, statt. Wenn eine Veranstaltung auf andere Räumlichkeiten verlegt wird, erhalten die Teilnehmer rechtzeitig Nachricht.

5. Rechte des Kursteilnehmers: Der Kursteilnehmer ist berechtigt, für die vereinbarte Trainingsdauer, die von der YCF bereitgestellten Trainingsräume während der vereinbarten Trainingszeiten zu benutzen. Es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf die Durchführung des Kurses durch einen bestimmten Trainer. Die Nutzungsrechte des Kursteilnehmers sind nicht übertragbar.

6. Kurs und Seminartermine: YCF behält sich vor, die bei Vertragsabschluss gültigen Öffnungszeiten sowie Trainingstage und -zeiten zu ändern. Erscheint es YCF unmöglich die Leistungen zu erbringen - aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) - so sind Schadensersatzansprüche des Kursteilnehmers ausgeschlossen. Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich um diese Ausfallzeit. Eine Verlegung der Unterrichtsräume innerhalb des Stadtgebietes Köln berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Kündigung.

7. Pflichten des Kursteilnehmers: Der Teilnehmerverpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten der YCF, deren Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Den Anweisungen des YCF Instructors (Trainers) ist stets Folge zu leisten, dieser vertritt das Hausrecht. Der Kursteilnehmer, bzw. sein gesetzlicher Vertreter (Erziehungsberechtigte/r), haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden, die durch eine nicht sachgemäße oder fahrlässige Benutzung verursacht werden. Weiterhin verpflichtet sich der Kursteilnehmer zur regelmäßigen Entrichtung der vereinbarten Schulungsgebühr.

8. Gesundheit: Der Kursteilnehmer bzw. dessen gesetzliche Vertreter (Erziehungsberechtigte/r) bestätigt hiermit, dass der Kursteilnehmer sportgesund und uneingeschränkt sporttauglich ist. Im Zweifelsfalle hat der Kursteilnehmer vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Der Kursteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass YCF keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit übernimmt und das Training auf eigene Gefahr erfolgt.

9. Haftung: Der Veranstalter haftet im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen V ertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Für sonstige Schäden haftet er nur insoweit, als diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen V ertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Für Gegenstände, die in die Workshops und Schulungsveranstaltungen mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten, inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernehmen wir keinerlei Haftung. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen von YCF, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des V erursachers behoben.

10. Versicherungen: Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung liegt im Ermessen des Teilnehmers, wird ihm aber empfohlen. YCF hat den Teilnehmer darauf hingewiesen, dass er sich mit seiner Schulung in Taktischer Selbstverteidigung zu einer Kontaktsport-Disziplin vergleichbaren Aktivität anmeldet, bei der Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. YCF schließt keinerlei Unfallversicherung für ihre Kursteilnehmer ab.

11. Vertragsdauer und Kündigung: Das Vertragsverhältnis gilt für die Dauer des Kurses, bzw. gebuchten Zeitintervall des regulären Trainings. Bei Verstößen gegen die allgemein anerkannten Anstandsregeln oder Punkte dieses V ertrages kann YCF den V ertrag fristlos kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht nicht.

12. Juristische Hinweise: Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten technischen Krav Maga Lösungen strafbar sein kann. Insbesondere hat er selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (siehe: Notwehr nach §32 StGB). Der Kursteilnehmer bestätigt, nicht wegen eines Gewaltdeliktes vorbestraft zu sein.

13. Trainingsgebühren: Die vereinbarten Trainingsgebühren gelten jeweils für das gebuchte Training / Kurs / Workshop und dessen Laufzeit. Sollte der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, wird er bis zur Zahlung der Trainingsgebühr nicht zum entsprechenden Training zugelassen. Ein Anspruch auf Verringerung der Trainingsgebühr für versäumte Kurstermine besteht nicht.

14. Absage von Trainings und Kursen: YCF behält sich das Recht vor, Kurse und Trainings aus bestimmten Gründen vor Beginn abzusagen. Gründe für eine Absage der Kurse können vorliegen, wenn keine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht wird oder der Instructor (Trainer) schwer erkrankt und kein Ersatz bereitgestellt werden kann. Die Erstattung der Kursgebühren erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der Kursabsage. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz kann der Kursteilnehmer nicht geltend machen.

15. Bild-, Ton- und Filmaufnahmen: YCF behält sich das Recht vor, während oder nach den Trainings Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen und unentgeltlich für eigene Werbezwecke zu verwenden. Das Bildrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Dem Teilnehmer ist es ausdrücklich nicht gestattet, Film- und Fotoaufnahmen während des Trainings bzw. innerhalb der YCF-Räumlichkeiten zu erstellen.

16. Weitere Vereinbarungen: Die Daten des Teilnehmers werden nicht zu Werbezwecken genutzt. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, bis auf Widerruf per Newsletter von YCF über trainingsrelevante oder die Mitgliedschaft betreffende Ereignisse informiert zu werden.

17. DSGVO und Datenschutz: Der Teilnehmer willigt ein, dass YCF als verantwortliche Stelle personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, der Kontaktaufnahme und des Beitragseinzugs nutzt und durch ein Online-Tool verwaltet, mit dessen Betreiber YCF eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO abgeschlossen hat. Eine Datenübermittlung an weitere Dritte findet nicht statt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat das Mitglied im Falle von fehlerhaften Daten ein Korrekturrecht.

18. Schlussbestimmungen: Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gelten ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.